Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen Gewinnspiele

 

Veranstalter: Landeshauptstadt München, München Tourismus, Herzog-Wilhelm-Straße 15, 80331 München

 

1. Teilnahme

Die Teilnahme an der Verlosung von einer exklusiven Auffahrt auf den Turm des Neuen Rathauses in München für zwei Personen am 14.02.2026 um 17 Uhr auf Instagram ist kostenlos. Die Anforderung für die Teilnahme ist, dem Account @simplymunich zu folgen und zu kommentieren, wem man mit dem Gewinn eine Freude machen möchte.

Zur Teilnahme ist es erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Mitarbeiter des Veranstalters München Tourismus, seiner verbundenen Unternehmen, einschließlich deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel beginnt am 26.01.2026 und endet am 02.02.2026, 24 Uhr. Die Bekanntgabe des Gewinners / der Gewinnerin erfolgt am 03.02.2026.

Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn entsprechende Gründe vorliegen, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Teilnahme über Dritte (Vermittler, Sammelteilnahmen etc.), Anmeldung über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen besteht oder sonstige unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels etc.. In solchen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

 

2. Auswahl der Gewinner

Die Auswahl des Gewinners / der Gewinnerin findet unter allen Teilnehmern nach Ende des Gewinnspiels statt, welche die Anforderungen unter Punkt 1 erfüllt haben. Unter allen Einsendungen entscheidet das Losverfahren, welche/r Teilnehmer/in den Gewinn gewinnen wird. Pro Teilnehmer/in ist nur ein Gewinn möglich. Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinner / die Gewinnerin wird nach Auswahl eine Nachricht in den Kommentaren erhalten, mit dem Hinweis, dass ihm / ihr eine Direct Message geschrieben wurde. Daraufhin wird der Gewinner / die Gewinnerin über den weiteren Ablauf und der Übermittlung des Gewinns informiert. Sollte sich der Gewinner / die Gewinnerin bis Freitag, 06.02.2026, 12 Uhr, nicht melden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und ein/e neuer Gewinner / Gewinnerin wird gezogen und benachrichtigt. Dieser / diese hat wiederum die Gelegenheit, sich bis Montag, 09.02.2026, 12 Uhr, zu melden. Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen oder beleidigenden Inhalte zu schreiben. Die Bekanntgabe des Gewinners / der Gewinnerin erfolgt ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

3. Gewinn

Eine exklusive Auffahrt auf den Turm des Neuen Rathauses in München für zwei Personen am 14.02.2026 um 17 Uhr.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den/die Gewinner/in. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. 

 

4. Änderung der Teilnahmebedingungen / Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern bzw. das Gewinnspiel oder die Auslosung in Teilen oder komplett aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn Umstände vorliegen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Auslosung stören oder behindern können, so etwa beim Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- und / oder Hardware und / oder aus anderen technischen Gründen, die eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung mit sich bringen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird, sowie bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und / oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen. Sofern eine Unterbrechung oder Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers beruht, ist der Veranstalter berechtigt, von diesem Teilnehmer Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen.

 

5. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter München Tourismus haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Gewinnspiels oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Veranstalter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen, für die nach dem Gesetz zwingend gehaftet werden muss. Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta und wird nicht von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

 

6. Datenschutz

Teilnehmer/innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre eingereichten Kommentare auf Instagram veröffentlicht werden dürfen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die dazu erforderlichen Daten, z. B. Vorname, Name und E-Mail-Adresse, für den Zeitraum des Gewinnspiels und darüber hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden, außer für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Gewinnes stehen. Die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleiben unberührt.

 

7. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig oder rechtswidrig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist 80331 München.

 

Stand 26.01.2026